Die 1. Änderung Bebauungsplan Wohnanlage „Am Mühlteich“ OT Pomßen Gemeinde Parthenstein, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Teil B) vom 27.03.2019 und der Begründung (Fassung vom März 2019) wurde am 04.04.2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein als Satzung beschlossen.
Am 21.08.2019 wurde die 1. Änderung Bebauungsplan Wohnanlage „Am Mühlteich“ OT Pomßen Gemeinde Parthenstein gemäß §§ 10 Abs. 2 und 233 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) vom Landratsamt Landkreis Leipzig mit Aktenzeichen PG 08/19 genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein vom 17. September 2019 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Der Plan kann auf Dauer während der Dienststunden der Gemeindein der Außenstelle der Stadtverwaltung Naunhof, Große Gasse 1 in 04668 Parthenstein, von jedermann eingesehen werden und es wird über den Inhalt Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 (2) BauGB und weiter auf die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) wird hiermit hingewiesen.
Jürgen Kretschel, Bürgermeister
Parthenstein, 24.09.2019
Hr. Kretschel
Bürgermeister
Tel.: 034293 5220
E-Mail: gemeinde@parthenstein.de