Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“
Waldenburg OT Schwaben
Die vom Stadtrat der Stadt Waldenburg am 29.01.2019 beschlossene 1.Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ Waldenburg OT Schwaben in der Fassung von 07/2018, redaktinell ergänzt 01/2019, wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Zwickau vom 10.05.2019, Aktenzeichen 1462-621.41.01705 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die o.g. 1.Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann die 1.Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Waldenburg, Markt 1, Bauamt während der Sprechzeiten
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs.4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Waldenburg, den 17.06.2019
Pohlers
Bürgermeister
Frau Warmuth-Tränkmann