Bebauungsplan Stadt Hohnstein Beschluss

Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hotelkomplex und Auffangparkplatz Bastei“ in Rathewalde

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.04.2019 bis 03.04.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Inkrafttretens der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hotelkomplex und Auffangparkplatz Bastei“ in Rathewalde

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat am 20.02.2019 mit Beschluss Nr. 06/19 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hotelkomplex und Auffangparkplatz Bastei in Rathewalde“, bestehende aus der Planzeichnung (Teil A) vom 09.04.2018, geändert am 10.09.2018 mit redaktionellen Ergänzungen vom 25.01.2019, sowie den Textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 09.04.2018, geändert am 10.09.2018 mit redaktionellen Ergänzungen vom 20.02.2019 als Satzung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung tritt mit ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 (3) in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung in der Stadtverwaltung Hohnstein während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Jedermann kann die Bebauungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hohnstein geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Brade
Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Hohnstein - Bauamt
Rathausstraße 10
01848 Hohnstein

Bau- und Hauptamtsleiter
Alexander Hentzschel
Tel. 035975 868-25
E-Mail: bauamt@hohnstein.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begündung
  • Umweltbericht und Grünordungsplan
  • Eingriffsbilanz
  • Biotopbestand
  • Gestaltungsvorschlag

Informationen

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