Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung des Bebauungsplans „Am Lustgarten“ der Stadt Waldenburg
Der vom Stadtrat der Stadt Waldenburg am 18.09.2018 beschlossene Bebauungsplan „Am Lustgarten“ in der Fassung 11/2016 mit Änderung 05/2018 redaktionell ergänzt 08/2018 wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Zwickau vom 15.01.2019, Aktenzeichen 1462-621.41.01204 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Waldenburg, Markt 1, Bauamt während der Sprechzeiten
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs.4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Waldenburg, den
Pohlers
Bürgermeister
Anlage: Umgrenzung Plangebiet
Frau Warmuth-Tränkmann