Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Röderaue für die Flurnummer 88/3, Ortsteil Frauenhain zur Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortes Frauenhain
Die Gemeinde Röderaue erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des Bauge-setzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 4 der Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Geset-zes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist folgende Satzung:
§ 1 Inhalt der Satzung Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Frauenhain besteht aus der Planzeichnung mit Satzungstext sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 03.05.2018.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist in der Planzeichnung festgesetzt. Zur Ergänzung ist der dargestellte Bereich des Flurstücks 88/3 der Gemarkung Frauen-hain in den im Zusammenhang bebauten Ort Frauenhain einbezogen. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3 Bebauung Die Anzahl der Vollgeschosse wird im Umgriff der Satzung auf maximal 2 Geschosse festgelegt. Die Dächer der Hauptgebäude sind als steilgeneigte Dächer mit einer Dachneigung von 15° bis 35° zu erstellen. Im Übrigen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) in den in § 2 festgelegten Grenzen nach § 34 BauGB.
§ 4 Grünordnung und Naturschutz Grünordnung Auf den in der Planzeichnung dargestellten „Flächen mit Bindungen für Bepflan-zungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sind die vorhandenen Bäume und sonstigen Gehölzstrukturen (Hecken) zu erhalten. Die Bepflanzung in den vorgenannten Flächen ist insgesamt ökologisch zu entwickeln und dauerhaft zu pflegen. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen. Für Neu- und Nachpflanzungen sind folgende Gehölzarten zu verwenden: Artenliste Bäume: a) Großkronige Bäume Acer platanoides Spitzahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Aesculus hippocasteanum Roßkastanie Fagus sylvatica Rotbuche Quercus robur Stieleiche Tilia platyphyllos Sommerlinde b) Mittelkronige Bäume Acer campestre Feldahorn Fraxinus excelsior Esche Carpinus betulus*) Hainbuche Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche Obstgehölze als Hoch- oder Halbstamm c) Sträucher: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus monogyna Weißdorn Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus spinosa Schwarzdorn Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra Holunder Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Mindestqualität zum Zeitpunkt der Pflanzung: Bäume Hochstämme 3-4 mal verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang (STU) 14 bis 16 cm. Sträucher: 2-mal verpflanzt, ohne Ballen, Höhe mindestens 60 bis 80 cm
§ 5 Inkrafttreten Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Flur-Nr. 88/3, Ortsteil Frauenhain tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Textliche Hinweise Meldepflicht geologischer Daten Werden im Zuge der fortschreitenden Planung oder der Bauausführung Untersuchun-gen mit geologischem Belang durchgeführt, wird darauf hingewiesen, dass für die Durchführung von Bodenaufschlüssen Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungs-pflicht gegenüber der Abteilung 10 (Geologie) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie besteht. Altlasten Werden schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten bekannt oder verursacht, sind diese gemäß § 10 Abs. 2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) vom 15. Juni 1999 (SächsGVBl. Nr. 9/1999 S. 262 ff.) unverzüglich den zuständigen Behörden (Umweltamt des Landratsamtes Meißen) mitzuteilen. Denkmalschutz Die ausführenden Firmen und der Bauherr müssen ihrer Meldepflicht von Bodenfun-den gemäß § 20 SächsDSchG nachkommen. Das Landesamt für Archäologie ist vom Baubeginn (Erschließungs-, Abbruch-, Aus-schachtung- oder Planierarbeiten) mindestens 3 Wochen vorher schriftlich zu infor-mieren. Die Bauanzeige soll die ausführenden Firmen, Telefonnummer und den ver-antwortlichen Bauleiter benennen.
Gemeinde Röderaue, Frau Wende - Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Telefon: 035263/66825