Öffentliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplan „Gartentechnik Nocke, Hintere Dorfstraße“ Obercunnersdorf in der Fassung vom September 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2017 mit Beschluss Nr. 381-12/17 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gartentechnik Nocke, Hintere Dorfstraße“ Obercunnersdorf, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht Anlagen in der Fassung vom September 2017 gebilligt. Dieser Entwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf dieses Bebauungsplanes
in der Fassung vom September 2017 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und aller für die Beurteilung notwendigen Fachgutachten über den Auslegungszeitraum vom
11.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018
im Gemeindeamt Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.
Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar:
Montag 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-18.00 Uhr
Mittwoch 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-17.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
Am Mittwoch, den 27.12.2017 gilt folgende abweichende Dienstzeit: 8.30 - 12.00 Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Folgende umweltbezogene Informationen und Gutachten sind als Anlage zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt:
Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- und Straucharten im Landkreis Görlitz Verfasser Umweltamt Landkreis Görlitz
Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation mittels Naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung
Bestandsplan (zu Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation mittels Naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung)
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist.
Kottmar, 02.12.2017
Görke
Bürgermeister (Siegel)
Gemeinde Kottmar
Bauamt
Herr Wildner
Telefon 03586/7804-23