Gemeinde Hirschstein
Landkreis Meißen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2020 beschlossen, den rechtswirksamen Gesamtflächennutzungsplan im Plangebiet des Bebauungsplanes „Leutewitzer Straße“ OT Schänitz einer 1. Änderung zuzuführen (Beschluss-Nr. 21/2020).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Leutewitzer Straße“ OT Schänitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den bislang im Außenbereich gemäß § 35 BauGB gelegenen Flächen des Flurstücks-Nr. 32 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nrn. 33, 42, 43/1 und 43/2 eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Im genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein ist das Gebiet als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Nachdem die Durchführung des Aufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aus umweltschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren erforderlich.
Der Umgriff der 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Conrad Seifert, Bürgermeister