Außenbereichssatzung Gemeinde Erlau Beschluss

1. Änderung der Außenbereichssatzung "Untergraben" der Gemeinde Erlau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 10.12.2019 bis 09.12.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Erlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2019 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Untergraben" für den OT. Milkau gem. § 35 (6) BauGB i.V.m.  § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen mit Beschluss Nr. 275/14 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Satzung umfasst die Fl.-Stk. Nr. 2, 3, 4, 5, 6 und 12/2 ganzheitlich sowie Teile der Fl.-Stk. Nr. 1, 1a, 7, 10, 15, 12/1 und 131 der Gemarkung Großmilkau und ist anbei dargestellt.

Die Satzung mit Planzeichnung und sowie die Begründung werden gem. § 10 (3) BauGB i.V.m.

§ 1 und § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Erlau in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Erlau in 09306 Erlau OT. Crossen, Niedercrossen 45 zu jedermanns Einsichtnahme zu den regulären Öffnungszeiten bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die Unterlagen gem. § 10 a (2) BauGB unter www.gemeindeerlau.de/index.php/satzungen auf der Webseite der Gemeinde Erlau sowie unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite in das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen eingestellt und zugänglich gemacht.

Die 1. Änderung der Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gem. § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 3 BauGB be-achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 (3) BauGB beachtliche Mängel der Abwägung gem. § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2) a BauGB beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen oder aufgrund dieser erlassener Vorschriften bei der Änderung dieser Satzung wird nach § 4 (4) SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Kontaktperson

Conny Schubert
E-Mail: conny.schubert@gemeinde-erlau.de

Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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