Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13b BauGB)
"Dahlener Straße II" in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklulng (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigete Verfahren liegen vor. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung geäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 22 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGb sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird beim Bebauungsplan der Innenentwicklung "Dahlener Straße II" in Belgern abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird § 4c BauGB (Überwachung) nicht angewendet.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwciklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern gebilligt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Schaffung von Wohnbaugrundstücken am Ortsrand südlich der Dahlener sTraße zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II" in Belgern umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 21/5, Flur 9, Gemarkung Belgern. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) "Dahlener Straße II) in Belgern und die beigefügte Begründung liegen in der Zeit vom:
04.01.2019 bis einschließlich 04.02.2019
im Rathaus Belgern, Bauamt Markt 3 04874 Belgern-Schildau OT Belgern
während der Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag: 09:00 - 12:00
und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro Marktstraße 1 04889 Belgern-Schildau, OT Schildau
während der Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Freitag: 09:00 - 12:00
öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichutn gund Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Anschriften der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.belgernschildau.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,aber hätten geltend gemacht werden können.
Belgern-Schildau, den 27.12.2018
Petzold
Bürgermeisterin
Ortsübliche Bekanntmachung
des Beschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
und der beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
„Dahlener Straße II“ in Belgern
Der Stadtrat Belgern-Schildau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2019 die Billigung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) „Dahlener Straße II“ in Belgern in der Fassung vom 31.07.2019 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichs-flächen in das beschleunigte Verfahren liegen vor. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird beim Bebauungsplan der Innenentwicklung „Dahlener Straße II“ in Belgern abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird § 4c BauGB (Überwachung) nicht angewendet.
Der geänderte Entwurf liegt mit Stand vom 31.07.2019 in Plan und Begründung vor (Anlagen 2 und 3). Die dort eingearbeiteten Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Änderung der vormals privaten Straßenverkehrsfläche in eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich, die Ausweisung einer auf den Wendehammer bezogenen Freihaltezone (für das Wenden der Feuerwehr) sowie redaktionelle Änderungen der textlichen Festsetzungen. Darüber hinaus liegen mit einer Geräuschprognose (Lücking & Härtel GmbH, Berichtsnummer 0588-G-01-31.07.2019/0) weitergehende Erkenntnisse zu Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet vor. Nachweise über die Löschwasserversorgung und über die Versickerungsfähigkeit der Böden werden ebenfalls vorgelegt. Diese Änderungen und Ergänzungen resultieren insbesondere aus Hinweisen einzelner Sachgebiet des Landkreises Nordsachsen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) „Dahlener Straße II“ in Belgern bezieht sich auf die Flurstücke 21/7 und 21/8, in der Gemarkung Belgern, Flur 9. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen. Parallel dazu erfolgt eine auf den Landkreis Nordsachsen beschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13b BauGB) „Dahlener Straße II“ in Belgern, die beigefügte Begründung, die Anlagen 1-3 sowie die Geräuschimmissionsprognose (Berichtsnummer 0588-G-01-31.07.2019/0) liegen in der Zeit vom:
07.10.2019 bis einschließlich 07.11.2019
im Rathaus Belgern, Bauamt
Markt 3
04874 Belgern-Schildau OT Belgern
während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro
Marktstraße 1
04889 Belgern-Schildau, OT Schildau
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und in der Außenstelle Schildau, Bürgerbüro, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Belgern, den 25.09.2019
Stadt Belgern-Schildau, Bauamt, Frau Simon