Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ der Stadt Eibenstock, Stand Juni 2018
Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 28.06.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 23. Juli 2018 bis 24. August 2018.
Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen / Schutzgebiete, Artenschutz
- Landesdirektion Sachsen (19.03.2018), Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (21.03.2018): Hinweis auf die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange,
- Planungsverband Region Chemnitz (01.03.2018): Berücksichigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung (Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft, Naturpark Erzgebirge / Vogtland, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse),
- Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): keine Einwände zu grünordnerischen Festsetzungen und zum Ausgleich/Ersatz,
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr (19.03.2018): Hinweis auf eine mögliche Behinderung der Anfahrtsicht durch Alt- und Neupflanzungen,
- Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (27.02.2018): Hinweis auf die Baum- und Gehölz- schutzsatzung der Stadt,
- Zweckverband Naturpark Erzgebirge / Vogtland (23.02.2018): Hinweis auf die Lage des Vorha- bens in der Entwicklungszone des Naturparkes.
2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Fläche
- Landesdirektion Sachsen (19.03.2018): Hinweis auf die Erfordernisse des Freiflächenschutzes,
- Planungsverband Region Chemnitz (01.03.2018): Hinweis auf eine flächensparende Siedlungs- entwicklung,
- Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz (14.03.2018): keine Altlastenver- dachtsflächen auf der beplanten Fläche,
- Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (22.03.2018): Hinweise zu den geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen im Plangebiet und zur natürlichen Radioaktivität,
- Sächsisches Oberbergamt (11.07.2017): Hinweise zu Altbergbau, Hohlraumgebiete und Mittei- lungspflicht.
3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
- Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): Hinweise auf ungünstige Grundwasserverhältnisse und Niederschlagswasserversickerung; Lage außerhalb von Trinkwasser- oder Heilquellenschutz- gebiete; Anforderungen zum Gewässerrandstreifen
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (21.02.2018): Lage außerhalb von Trink- wasserschutzgebieten und Gewässer I. Ordnung.
4. Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung / Mensch
- Landratsamt Erzgebirgskreis, Immissionsschutz (14.03.2018): keine Bedenken aus immissions- schutzrechtlicher Sicht; Hinweis zur Abstandsregelung für Austrittsöffnungen von Schornsteinen
5. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Denkmalpflege (01.03.2018): keine Betroffenheit von Denkmälern,
- Landesamt für Archäologie (27.02.2018): keine Einwände
Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Eibenstock, den 13.Juli 2018
Bauamt
Herr Lux
037752 - 57 131
matthias.lux@eibenstock.de