Bebauungsplan Stadt Eibenstock Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Sommerwiese" in Sosa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.07.2018 bis 24.08.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ der Stadt Eibenstock, Stand Juni 2018

Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 28.06.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:

Montag                       9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr

Dienstag                     9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                        9 Uhr bis 12 Uhr

in der Zeit vom 23. Juli 2018 bis 24. August 2018.

Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen / Schutzgebiete,
    Artenschutz

-    Landesdirektion Sachsen (19.03.2018), Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
     (21.03.2018): Hinweis auf die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange,

-    Planungsverband Region Chemnitz (01.03.2018): Berücksichigung der Ziele und Grundsätze der
     Raumordnung (Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft, Naturpark Erzgebirge / Vogtland, Gebiet
     mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse),

-    Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): keine Einwände zu grünordnerischen Festsetzungen
     und zum Ausgleich/Ersatz,

-    Landesamt für Straßenbau und Verkehr (19.03.2018): Hinweis auf eine mögliche Behinderung
     der Anfahrtsicht durch Alt- und Neupflanzungen,

-    Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (27.02.2018): Hinweis auf die Baum- und Gehölz-
     schutzsatzung der Stadt,

-    Zweckverband Naturpark Erzgebirge / Vogtland (23.02.2018): Hinweis auf die Lage des Vorha-
     bens in der Entwicklungszone des Naturparkes.

2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Fläche

-    Landesdirektion Sachsen (19.03.2018): Hinweis auf die Erfordernisse des Freiflächenschutzes,

-    Planungsverband Region Chemnitz (01.03.2018): Hinweis auf eine flächensparende Siedlungs-
     entwicklung,

-    Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz (14.03.2018): keine Altlastenver-
     dachtsflächen auf der beplanten Fläche,

-    Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (22.03.2018): Hinweise zu den
     geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen im Plangebiet und zur natürlichen Radioaktivität,

-    Sächsisches Oberbergamt (11.07.2017): Hinweise zu Altbergbau, Hohlraumgebiete und Mittei-
      lungspflicht.

3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

-    Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): Hinweise auf ungünstige Grundwasserverhältnisse
     und Niederschlagswasserversickerung; Lage außerhalb von Trinkwasser- oder Heilquellenschutz-
     gebiete; Anforderungen zum Gewässerrandstreifen

-    Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (21.02.2018): Lage außerhalb von Trink-
     wasserschutzgebieten und Gewässer I. Ordnung.

4. Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung / Mensch

-    Landratsamt Erzgebirgskreis, Immissionsschutz (14.03.2018): keine Bedenken aus immissions-
     schutzrechtlicher Sicht; Hinweis zur Abstandsregelung für Austrittsöffnungen von Schornsteinen

5. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-    Landesamt für Denkmalpflege (01.03.2018): keine Betroffenheit von Denkmälern,

-    Landesamt für Archäologie (27.02.2018): keine Einwände

Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.

Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Eibenstock, den 13.Juli 2018

Bauamt

Kontaktperson

Bauamt

Herr Lux

037752 -  57 131

matthias.lux@eibenstock.de

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