Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock, Stand Juni 2018
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Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 28.06.2018 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 23. Juli 2018 bis 24. August 2018.
Parallel dazu kann der Entwurf zur 5. Änderung des FNP auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen / Schutzgebiete
- Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): keine Einwände zur Flächennutzungsplanänderung,
- Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (27.02.2018): Hinweis auf die Baum- und Gehölz schutzsatzung der Stadt,
- Zweckverband Naturpark Erzgebirge / Vogtland (23.02.2018): Hinweis auf die Lage des Vor- habens in der Entwicklungszone des Naturparkes.
2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Fläche
- Landesdirektion Sachsen (19.03.2018): Hinweis auf die Erfordernisse des Freiflächenschutzes,
- Planungsverband Region Chemnitz (01.03.2018): Hinweis auf eine flächensparende Siedlungs- entwicklung,
- Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (22.03.2018): Hinweise zu den geologischen Verhältnissen im Plangebiet und zur natürlichen Radioaktivität,
- Sächsisches Oberbergamt (11.07.2017): Hinweise zu Altbergbau, Hohlraumgebiete und Mittei- lungspflicht.
3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
- Landratsamt Erzgebirgskreis (14.03.2018): Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten,
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (21.02.2018): Lage außerhalb von Trink- wasserschutzgebieten und Gewässer I. Ordnung.
4. Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung / Mensch
- Landratsamt Erzgebirgskreis, Immissionsschutz (14.03.2018): keine Bedenken aus immissions- schutzrechtlicher Sicht.
5. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Landesamt für Denkmalpflege (01.03.2018): keine Betroffenheit von Denkmälern,
- Landesamt für Archäologie (27.02.2018): keine Einwände
Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereini-gungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Eibenstock, den 13. Juli 2018
Bauamt
Herr Lux
037752 - 57 131
matthias.lux@eibenstock.de