Ergänzungsbeschluss im Verfahren zur 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der Oststraße“ Stadt Groitzsch Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 die Aufhebung eines Teilbereichs im Geltungsbereich des Urplans um die betroffenen Flurstücke 325/15, 325/16 gemäß Anlage 1 sowie die Ergänzung von Festsetzungen zum Schallschutz beschlossen. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Ergänzungsbeschluss im Verfahren zur 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der Oststraße“ wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 4a Ab_s. 3 und § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB wird eine Beteiligung der betroffenen Behör- den sowie der Offentlichkeit zu den geänderten Planinhalten durchgeführt. Die 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil I „An der Oststraße“, bestehend aus der Plan- zeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit vom 03.04.2020 bis einschließlich 17.04.2020 in der Stadtverwaltung der Stadt Groitzsch, Markt 1 in 04539 Groitzsch, OT Groitzsch zu den Sprech- zeüen Montag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr -16.00 Uhr Donnerstag 09.00 -11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 07.30 - 11.30 Uhr sowie nach Vereinbarung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet (unter vWWv.groitzsch.de sowie unter www.bürgerbeteiligung.sachsen.de) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf (Stand 05.03.2020) der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil l „An der Oststraße“ in Text- bzw. Schriftform in analoger und elektronischer Übertragungsweise bzw. zur Niederschrift abgegeben wer- den. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB können hierbei Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Groitzsch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil l „An der Oststraße“ nicht von Bedeutung ist. Es wird von der Erstellung einer Umweltprüfung abgesehen. Von der Angabe nach § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Dirk Schmidt E-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de