Bebauungsplan Stadt Groitzsch Beschluss

1. Änderung Bebauungsplan " An der Oststraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.04.2020 bis 17.04.2020
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Planzeichnung

Ergänzungsbeschluss im Verfahren zur 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der
Oststraße“
Stadt Groitzsch
Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 die Aufhebung eines Teilbereichs
im Geltungsbereich des Urplans um die betroffenen Flurstücke 325/15, 325/16 gemäß Anlage 1 sowie
die Ergänzung von Festsetzungen zum Schallschutz beschlossen.
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Ergänzungsbeschluss im Verfahren zur 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der
Oststraße“ wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Gemäß § 4a Ab_s. 3 und § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB wird eine Beteiligung der betroffenen Behör-
den sowie der Offentlichkeit zu den geänderten Planinhalten durchgeführt.
Die 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil I „An der Oststraße“, bestehend aus der Plan-
zeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit
vom 03.04.2020 bis einschließlich 17.04.2020
in der Stadtverwaltung der Stadt Groitzsch, Markt 1 in 04539 Groitzsch, OT Groitzsch zu den Sprech-
zeüen
Montag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr -16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 -11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums
im Internet (unter vWWv.groitzsch.de sowie unter www.bürgerbeteiligung.sachsen.de) abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf (Stand
05.03.2020) der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil l „An der Oststraße“ in Text- bzw.
Schriftform in analoger und elektronischer Übertragungsweise bzw. zur Niederschrift abgegeben wer-
den. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB können hierbei Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung
des Bebauungsplans, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Groitzsch deren Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung nach § 13a
des Bebauungsplans Teil l „An der Oststraße“ nicht von Bedeutung ist. Es wird von der Erstellung einer
Umweltprüfung abgesehen. Von der Angabe nach § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe-
zogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

Kontaktperson

Gegenstände

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  • Begründung, Anlagen
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Hinweis

Informationen

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