Der Gemeinderat Weischlitz billigte in seiner Sitzung am 16.03.2020 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „Rößnitzer Straße Flst. 14 Gemarkung Kloschwitz“ in der Fassung vom 19.12.2019, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats. Der Satzungsentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom
21. April bis einschließlich 25. Mai 2020
in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauverwaltung (Eingang Breitscheidstraße), Zimmer B 1.05, Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz während der Öffnungszeiten:
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie zusätzlich
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
zur jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Weischlitz vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Die Gemeinde prüft die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wird. Für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, der Umweltbericht nach § 2 a und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der o. g. Auslegungsfrist.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz unter www.weischlitz.de/bauleitplanung.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Weischlitz, den 18.03.2020
Steffen Raab
Bürgermeister
Frau Antje Härtl