Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.10.2019 bis 22.11.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn, Vorentwurf 08/2019

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:10.000, in der Fassung 08/2019 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. am 26.09.2019, den Gemeinderat der Gemeinde Weißenborn/Erzgeb. am 28.08.2019 und dem Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn am 05.09.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, Stand 08/2019 mit Begründung und Umweltbericht, liegt vom 21.10.2019 bis 22.11.2019

In Lichtenberg

in der Gemeindeverwaltung Lichtenberg/Erzgeb., Bahnhofstraße 3A, 09638 Lichtenberg, im Ratssaal während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                geschlossen

Donnerstag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich in Weißenborn

in der Gemeindeverwaltung Weißenborn/Erzgeb., Frauensteiner Straße 14, 09600 Weißenborn, im Ratssaal während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag               09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch               geschlossen

Donnerstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.lichtenberg-erzgebirge.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan in das Internet eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.

Lichtenberg/Erzgebirge, den 30.09.2019

Steffi Schädlich

Bürgermeisterin

Gemeinde Lichtenberg Erzgebirge

Weißenborn/Erzgebirge, den 30.09.2019

Udo Eckert

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtenberg/Erzgebirge, Bahnhofstraße 3A, 09638 Lichtenberg Gemeindeverwaltung Weißenborn/Erzgebirge, Frauensteiner Straße 14, 09600 Weißenborn

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.