Bebauungsplan Gemeinde Dennheritz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 1/2018 "Solarpark südlich der A 4" Dennheritz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.10.2019 bis 15.11.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dennheritz

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungs­plans Nr. 1/2018 “Solarpark südlich der A 4” Dennheritz

Der Gemeinderat der Gemeinde Dennheritz hat in seiner Sitzung am 23.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark südlich der A 4“ der Gemeinde Dennheritz be­schlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, zum Vorentwurf des Bebauungsplans eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der östlich der Seiferitzer Straße ca. 1,1 km parallel zur BAB 4 verlaufende, ca. 10,97 ha große Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 693/5 und 107/8 der Gemarkung Dennheritz. Planungsziel ist die Baurechtsbeschaffung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit in Reihen aufgeständerten Modultischen.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorent-wurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom Juli 2019, bestehend aus: Teil A – Planzeichnung Maßstab 1:2.000, Teil B – Text, Begründung mit Umweltbericht und 2 Anlagen, darunter eine gutachterliche artenschutzfachliche Risikoeinschätzung vom Mai 2019, in der Zeit

vom 14.10. bis. 15.11.2019

während nachfolgender Zeiten in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 in Dennheritz zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen:

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr.

Weitere Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Zusätzlich können die Vorentwurfsplanunterlagen in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Crimmitschau - als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Crimmitschau-Dennheritz - während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4, 2. Obergeschoss, Zimmer 31 eingesehen werden.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde http://www.gemeinde-dennheritz.de/buergerservice/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen eingestellt und zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse info@dennheritz.de übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dennheritz, den 17.09.2019

Frank Taubert 

Bürgermeister                                     

Kontaktperson

Große Kreisstadt Crimmitschau

hier handelnd als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Crimmitschau-Dennheritz im Auftrag der Gemeinde Dennheritz

Bereich Stadtplanung

Yvette Langnickel

Markt 1. 08451 Crimmitschau

Telefon: 03762 / 906103

eMail: Yvette.langnickel@crimmitschau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplanvorentwurf
  • Vorentwurf Begründung

Informationen

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