Flächennutzungsplan Gemeinde Hartmannsdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf 3. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hartmannsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.04.2019 bis 03.05.2019
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2019 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf in der Fassung 01/2019 mit Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.

Ziel der Planung ist die die Entwicklung eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebes mit Agrotourismus und Erlebnisbauernhof im Bereich eines ehemaligen Landwirtschafts- und Ziegeleibetriebes in Hartmannsdorf.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 537/2 (vollständig) und 537/6 (teilweise) der Gemarkung Hartmannsdorf.

Das Änderungsgebiet liegt unmittelbar an der S 242 zwischen dem FND „Obere Elzingteiche“ im Norden und einer PV-Anlage im Süden.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.

Der Entwurf mit Stand 01/2019 sowie die Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum

vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2019

in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, im Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag          von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag        von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag   von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag           von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Hier kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der vorliegenden Gutachten sowie der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 (1) BauGB eingegangen sind, verfügbar:

  • der Landesdirektion Chemnitz vom 24.04.2018,
  • des Landratsamtes Mittelsachsen vom 03.05.2018,
  • des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 22.03.2018,
  • des Landesamtes für Archäologie vom 27.03.2018,
  • des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) vom 23.04.2018,
  • des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vom 02.05.2018,
  • der Grünen Liga Sachsen e.V. vom 02.05.2018,
  • des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz vom 12.04.2018,
  • des ASV „Chemnitz/Zwickauer Mulde“ vom 02.05.2018,
  • Betrachtungen zur landschaftsplanerischen Einordnung, igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR vom 14.11.2018,
  • Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung, igc Chemnitz vom 24.10.2018.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von Jedermann schriftlich in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weinert

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Weber

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstr. 111, 09232 Hartmannsdorf

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