Bebauungsplan Stadt Thalheim/Erzgebirge Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Hammergrund“, nach § 13b Baugesetzbuch, der Stadt Thalheim/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.03.2019 bis 30.04.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Hammergrund“, nach § 13b Baugesetzbuch, der Stadt Thalheim/Erzgeb. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Thalheim mit den Fl.-Nrn. 606/24 und 606/25. Planungsziel ist die Erreichung von Baurecht für die genannten Flurstücke.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

In der öffentlichen Sitzung am 07.03.2019 billigte der Stadtrat die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Hammergrund“ der Stadt Thalheim/Erzgeb. in der Fassung vom Januar 2019 und beschloss deren öffentliche Auslegung im Rahmen der Beteiligung gemäß     § 3 Abs. 2 des (BauGB).

Die vollständigen Planunterlagen, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 500
  • Teil B – Text
  • Begründung
  •  
    liegen daher in der Zeit vom 28.03.2019 – 30.04.2019 öffentlich aus und können während der nachfolgenden Dienststunden
     
    Montag                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Dienstag                   von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Mittwoch                  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Donnerstag              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Freitag                      von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
     
    von jedermann im Bürgerbüro des Rathauses, Hauptstraße 5, 09380 Thalheim/Erzgeb. kostenlos eingesehen werden.
     
    Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Thalheim/Erzgeb. (www.thalheim-erzgeb.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und darüber zugänglich gemacht.
     
    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
     
    Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
     

Thalheim/Erzgeb., 08. März 2019

Kontaktperson

Stadt Thalheim/Erzgeb.

Bauamt

Herr Mothes

Hauptstraße 5

09380 Thalheim/Erzgeb.

Tel.: 03721/262-31

Fax: 03721/262-43

E-Mail: bauamt@thalheim-erzgeb.de

Website: www.thalheim-erzgeb.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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