Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelhandel“ an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Mit Beschluss vom 07.11.2018 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelhandel“, an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes zur Nahversorgung mit regionalen Produkten zu schaffen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelhandel“ an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße umfasst die Flurstücke 119/6, 117/3 und 117/4, alle Gemarkung Deuben. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelhandel“, an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße und die dazugehörige Begründung liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom:
10.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019
in Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
während der Öffnungszeiten
Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Bennewitz, den 30.11.2018
Laqua
Bürgermeister
Herr Marc Werner
Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen
Tel.: 03425 893227
eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de