Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gartenhof Carree" der Großen Kreisstadt Schkeuditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.11.2018 bis 13.12.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gartenhof Carree“
der Großen Kreisstadt Schkeuditz
Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gartenhof Carree“ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt Schkeuditz, wird im Norden durch die Bebauung der Ringstraße, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Süden durch den Markt, im Westen durch die Amtsgasse begrenzt und umfasst die Flurstücke 144/229, 144/321, 172, 173, 174, 244/2, 250, 251/1, 252, 253, 254, 255, Flur 18, Gemarkung Schkeuditz (siehe Übersichtsplan).

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gartenhof Carree“ wird in der Zeit vom

12.11.2018 bis 13.12.2018

in der Stadtverwaltung Schkeuditz,

Stabsstelle Stadtentwicklung (Bürgeramt, Zimmer 3.01),

Rathausplatz 7 in 04435 Schkeuditz

während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind auch im Internet unter nachstehender Adresse als Download verfügbar: www.schkeuditz.de > Die Stadt > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Schkeuditz, den 12.10.2018

Siegel

Bergner – Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung

Rathausplatz 3

04435 Schkeuditz

Stabsstellenleiterin Frau Oertel

Telefon: 034204/88161

E-Mail: gabriele.oertel@schkeuditz.de

Gegenstände

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
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  • Planzeichnung
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  • Begründung
  • Begründung

Informationen

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