Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Anger" der Gemeinde Bennewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 18.01.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Anger“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit Beschluss vom 07.11.2018 unter der Beschluss-Nr. 474/44/18 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Am Anger“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Anger“ umfasst die Flurstücke 36/1, 39a, 39b, 41, 43/1, 43/2 und teilweise 194 und 230/34, alle Gemarkung Altenbach. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird beim Bebauungsplan „Am Anger“ abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB wird § 4c BauGB nicht angewendet.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Anger“ und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom:

10.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019

im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

während der Öffnungszeiten

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bennewitz, den 08.11.2018

Laqua

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Marc Werner

Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen

Tel.: 03425 / 893227

eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil - BP Am Anger_Entwurf
  • Begründung - BP Am Anger_Entwurf

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.