Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.09.2018 bis 25.10.2018
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

In der Zeit vom 24.09.2018 – 25.10.2018 wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten

            Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

            Dienstag         07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

            Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

            Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Freitag            07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.        

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sorge“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 12.09.2018

Sascha Thamm
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.