Der Gemeinderat der Gemeinde Remse hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2018 den
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01-2017
„Gewerbepark Weidensdorf“, Stand 06.06.2018, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.
Der Planvorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit
vom 12.07.2018 bis einschließlich 13.08.2018
Montag und Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 13.00 - 16.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Remse, Sekretariat, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse
zur Einsicht für jedermann aus.
Anregungen und Hinweise können während der Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindverwaltung Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse, sowie in der Stadtverwaltung Waldenburg, Markt1, 08396 Waldenburg während den üblichen Öffnungszeiten vorgebracht werden.
Der Umweltbericht als ein wesentlicher Bestandteil der Baurechtsunterlage nach § 2 Abs. 4 Bau GB wird in diesem Verfahrensschritt noch nicht vorliegen, da in Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung noch wesentliche Impulse des Umweltberichts erwartet werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemeindeverwaltung Remse
Bahnhofstraße 4
08373 Remse
03763 779780