Flächennutzungsplan Gemeinde Neukirchen/Pleiße Beschluss

Bekanntmachung Wirksamkeit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.06.2018 bis 18.06.2019
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Planzeichnung

Mit Bescheid vom 26.04.2018 (AZ.: 1462-621.31.01494) hat das Landratsamt Zwickau die vom Gemeinderat Neukirchen/Pleiße am 21.02.2018 festgestellte 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße in der Fassung vom August 2017 mit redaktionellen Ergänzungen der Begründung vom Februar 2018 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter 1 Auflage genehmigt. Nach Erfüllung der Auflage wird die Genehmigung hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße wirksam.

Jedermann kann die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Pestalozzistr. 40 in 08459 Neukirchen im Bauamt Zi. 9 ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag                     07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag                  09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                  07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag             09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                     09:00 - 11:00 Uhr.

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Neukirchen/Pleiße geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, i.V.m. § 4 Abs. 5 SächsGemO auch Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
  4. vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neukirchen/Pleiße, den 19.06.2018

………………….

Bürgermeisterin                                                    Siegel

Verfahrensvermerk

Die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 6/2018 vom 19.06.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Neukirchen/Pleiße, den 19.06.2018

………………….

Bürgermeisterin       Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen

Bauamt
Frau Dipl.-Ing. (FH) K. Hildebrandt
Tel. 03762 / 952419

k.hildebrandt@neukirchen-pleisse.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Wirksamkeit der 11. Änderung FNP
  • Planauszug
  • Verfahrensvermerke Planzeichnung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Begründung und Umweltbericht
  • Mitteilungsblatt der GemeindeNeukirchen

Informationen

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