Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Pleiße Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Bergallee“ in der Fassung vom Dezember 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.02.2018 bis 23.03.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Bergallee“ in der Fassung vom Dezember 2017

Der Gemeinderat Neukirchen/Pleiße hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 31.01.2018 den Planentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Bergallee“ sowie die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom Dezember 2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Daher liegen die Planunterlagen, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1 : 1.000,
  • Teil B – Text und

die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen:

Belangträger /Schreiben vom

umweltbezogene Informationen / Anregungen

Landesdirektion Sachsen, Ref. Raumordnung/ 20.09.2016

  • Prüfung der Festsetzung von Nutzungsmöglichkeiten

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie/ 21.09.2016

  • Hinweise auf Radonschutz, Geologie, Regelung von Lagerstättengesetzes und
  • Hinweise zu Geodaten, Erdbebenzone 1 und Hydrologie

LA für Archäologie/ 23.08.2016

  • Hinweis zu Meldepflicht gemäß § 20 SächsDSchG

PV Region Chemnitz/ 23.09.2016

  • Prüfung des Bedarfs an Wohnbaugebiete
  • Prüfung des Ausschlusses der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
  • Prüfung zur Änderung der Darstellung im FNP der südlich befindlichen Grünfläche (von Wohnbaufläche zu Grünfläche)

Landratsamt Zwickau/

22.09.2016

  • Schmutzwasserentsorgung über Kanalnetz der Wasserwerke Zwickau GmbH
  • Berücksichtigung des Rückhaltevermögens im Interesse des Hochwasserschutzes
  • Beschränkung der Flächenversiegelung
  • Hinweis Drosselabfluss in Vorfluter
  • Hinweis Grundwasserschutz
  • Redaktioneller Hinweis GRZ und GFZ in Aufhebung VEP  "Wohnpark Rudelswalder Straße" und B-Plan "Wohngebiet Bergallee".
  • Hinweis zu Bodenschutz
  • Hinweise zu bodenschützende Ziele und Grundsätze aus RPI Südwestsachsen sind zu berücksichtigen bzw. ent-scheidungslenkend abzuwägen: G 2.1.5.3 und Ziel 2.1.5.4.
  • Redaktioneller Hinweis zu Begründung zum B-Plan unter 3.2 im vierten Satz.
  • Überprüfung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet
  • Überprüfung der Größenordnung von Betrieben des Beherbergungsgewerbe, welche nicht zulässig sein sollen
  • Hinweise zu eventuellen Kampfmittelfunden
  • Prüfung der Wendhammer in den Verkehrsflächen
  • Prüfung der Erschließung des WA 2 Gebietes
  • Hinweis zum Verfahrensvermerk des Liegenschaftskataster
  • Löschwasserbedarf von 48 m³/h, für die Dauer von 2 Stunden
  • Prüfung der Erschließung zum Flurstück 709, bzgl. von Rettungsfahrzeugen.
  • Hinweise zur Abfallentsorgung und Abfallwirtschaftsatzung

Wasserwerke Zwickau GmbH/ 14.09.2016 und 15.09.2016

  • Prüfung der niederschlagswasserseitigen Erschließung
  • Darstellung der Fläche zwischen Regenrückhaltebecken und Vorfluter
  • Hinweis über Trink- und Abwasserhausanschluss

Regionalbauernverband

Westsachsen e.V./ 22.09.2016

  • Hinweise zu Landbewirtschaftung und Kommunikation
  • Prüfung vorhandener Drainageanlagen
  • Ablehnung Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • vorrangige Prüfung von Entsiegelungsmöglichkeiten
  • keine Haftbarkeit der Bewirtschafter bei Feldarbeiten

Familie Röhl, Bergallee 32, 08459 Neukirchen/ Pleiße/ 08.09.2016

  • Graben auffüllen
  • Parkplätze und Müllstandorte als Symbol in Planzeichnung
  • Forderung nach privaten und öffentlichen Stellplätze für PKW
  • Hinweis Bestandsschutz

Fr. Kodim und Hr. Hüttner, Bergallee 33, 08459 Neukirchen/ Pleiße

  • Widerspruch zur Verkehrserschließung
  • Forderung nach privaten und öffentlichen Stellplätze für PKW
  • Versorgungsleitungen bei Bestand und Neubau
  • Bäume in der Bergstraße
  • Sichtung von Maulwürfen
  • Fußgängerüberweg nach Crimmitschau

Hr. Dr. Cerpinsky, Bergallee 1, 08459 Neukirchen/ Pleiße/ 17.09.2016

  • Widerspruch gegen die geplante Erschließung zu WA 3

Familie Rückbrod, Bergallee 1a, 08459 Neukirchen/ Pleiße/ 20.09.2016

  • Gesamtes Wohngebiet als Spielstraße ausweisen
  • Kinderwagensichere Verbindung nach Crimmitschau
  • Ausfahrt Bergallee
  • Verlegung Straßenlaterne

in der Zeit 21.02.2018 bis 23.03.2018 während der nachfolgend genannten Dienststunden der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen/Pleiße zu jedermanns Einsicht im Bauamt Zi. 9 öffentlich aus:

Montag                     07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag                   09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                  07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag              09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                       09:00 - 11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Zi. 9 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4(2) i.V.m. §4a(2) BauGB, die Nachbarkommunen nach §2(2) BauGB beteiligt.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Flurstücke Fl.-Nrn. 714/1, 712/8, 727, 728, 729, 730, 726, 714/2, 722, 723, 724, 725, 633, 634, 635/1, 636/1, 637, 715/3, 691/1, 692, 690, 687, 686, 685, 643, 716, 641/1, 641/2, 642, 647/2, 639, 638, 640, 721, 688, 684, 718, 689, 693, 694, 720, 719, 683/1, 708/6, 695, 712/9, 696, 697, 698, 699, 731, 700, 708/5, 708/3, 708/4, 709, 710, 665, 666, 667, 670, 668, 717, 679, 712/7, 680, 664, 663, 669, 671, 672, 673, 674, 661, 662, 660, 659, 658, 657, 713/8, 676/1, 677/1, 681/4, 681/3, 713/11, 713/7, 713/6, 649/1, 649/2, 650, 648, 713/9, 713/10, 713/4, 646, 645, 713/3, 644/2, 644/1, 150/9 sowie teilweise die Flurstücke Fl.-Nrn. 148/1, 149, 150/7 und 150/8 der Gemarkung Neukirchen in der Gemeinde Neukirchen/Pleiße.

Kontaktperson

Frau Dipl.Ing.(FH) K.Hildebrandt, Bauamtsleiterin Neukirchen

Tel.: 03762 952419

eMail: k.hildebrandt@neukirchen-pleisse.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage 1 Bestandserfassung
  • Anlage 2 Planung Regenrückhaltebecken
  • Anlage 4 Leitungsbestand
  • Artenschutz Risikoabschätzung
  • Umweltbericht

Informationen

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