Flächennutzungsplan Gemeinde Elsterheide Frühzeitige Beteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zum Vorentwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.07.2017 bis 23.08.2017
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zum Vorentwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide

Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Mai 2017.


Der Flächennutzungsplanvorentwurf, bestehend aus dem Planteil mit zeichnerischen Darstellungen und der Erläuterungsbericht in der jeweiligen Fassung vom Mai 2017, liegt


vom 20. Juli 2017 bis einschließlich 22. August 2017


in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide, OT Bergen, Zimmer 1.4 (Sekretariat) zu den folgenden Zeiten öffentlich aus:


Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr


Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in die Unterlagen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen.
Der Flächennutzungsplan wird in zwei Teilbereichen geändert.
1. Teilbereich: Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Guts- und Reiterhof Elsterheide“
2. Teilbereich: Bereich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Terra Nova“.


Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter „Amtsblatt & Informationen“ (http://www.elsterheide.de/amtsblatt-informationen) einsehbar.


Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Elsterheide Am Anger 36, 02979 Elsterheide, OT Bergen vorbringen.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.


Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


gez. Simon
Bauamt

Kontaktperson

Frau Claudia Simon

simon@elsterheide.de oder gemeinde@elsterheide.de

03571 4801-30

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung

Informationen

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