Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage Boxberg/O.L.“
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.09.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage Boxberg“ in der Fassung vom 10.07.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Gemeinderat bestimmte die Entwurfsunterlagen zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer GR 89/15/25). Die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden im Zeitraum vom
29. September 2025 bis einschließlich 30. Oktober 2025
förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Gemeinde (www.boxberg-ol.de/de/buerger-verwaltung/beteiligungen.html) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.
Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung werden die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L. im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Mailadresse bauamt@boxberg-ol.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zum vb Bebauungsplan „Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage“
[2] FFH- Vorprüfung für das FFH- Gebiet Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde
[3] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
[4] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
• SN – Landratsamt Görlitz gebündelte SN vom 25.11.2024
• SN – Landesamt f. Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.10.2024
• SN – Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024
• SN – Regionaler Planungsverband vom 25.10.2024
• SN – Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 01.11.2024
• SN – Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 04.11.2024
Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Boxberg/O.L., 15.09.2025 H. Balko Bürgermeister
Bauamt
Cortina Kokles
c.kokles@boxberg-ol.de