Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet für Freizeit und Erholung Boxberg/O.L. – Bärwalder See“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.12.2024 bis 17.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum

Vorentwurf  der 3. Änderung des Bebauungsplanes

„Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L. – Bärwalder See“

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L. – Bärwalder See“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L. – Bärwalder See“ umfasst einen Geltungsbereich von ca. 23,3 ha in der Gemarkung Boxberg in der Flur 6 mit den Flurstücke 90 (Teilfläche); 96/1; 96/2; 98; 99/2; 99/3; 99/4; 99/5; 100; 129/1; 129/2; 130/1; 130/2; 131; 132/1; 132/2; 133/1; 133/2; 133/3; 138 (Teilfläche) sowie in der Gemarkung Uhyst Flur 3 mit dem Flurstück 486 (Teilbereich).

Konkreter Planungsanlass ist die Errichtung und Weiterentwicklung des touristischen Angebotes am Bärwalder See. In Bezug auf die rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplanes wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes die städtebaulichen Ziele der Nutzung des Standortes als Hotel- mit Freizeit- und Erholungscharakter unter Nutzung erneuerbarer Energien und Bereithaltung der äußeren Erschließung weiterverfolgen und planungsrechtlich sichern.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 14.10.2024 bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Schallgutachten in der Zeit vom

02. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

auf der Internetseite der Gemeinde (www.boxberg-ol.de/de/buerger-verwaltung/beteiligungen.html) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L. im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                    von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                           von 13.00 bis 16.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774/35415 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse bauamt@boxberg-ol.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der genannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Boxberg/O.L., 14.11.2024

H. Balko                                                                                

Bürgermeister

Kontaktperson

Cortina Kokles
E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de

Telefon: 035774/354-15 

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