Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage Boxberg/O.L.“
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage Boxberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark ehemalige Fischzuchtanlage Boxberg“ soll einen Geltungsbereich von ca. 22,4 ha in der Gemarkung Boxberg in der Flur 4 mit den Flurstücke 1/16, 1/18, 1/19, 11/88 und 11/89 sowie in der Flur 10 mit den Flurstücke 93/3 (Teilbereich), 93/4 (Teilbereich), 99 und 100/4 (Teilbereich) umfassen.
Konkreter Planungsanlass ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz Das Gebiet soll nicht als Sondergebiet PV, sondern als Gewerbegebiet beplant werden, um die Nutzung der Bestandsgebäude für gewerbliche Zwecke bzw. die Errichtung von Batteriespeicheranlagen im Plangebiet zu ermöglichen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.08.2024 bestehend aus der Planzeichnung mit den den textlichen Festsetzungen, der Begründung, der FFH- Vorprüfung und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom
30. September 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024
auf der Internetseite der Gemeinde (www.boxberg-ol.de/de/buerger-verwaltung/beteiligungen.html) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774/35415 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse bauamt@boxberg-ol.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der genannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Boxberg/O.L., 12.09.2024
H. Balko
Bürgermeister
Cortina Kokles E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de