Auslegung Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Boxberg/O.L. „Ortsteil Nochten – Flurstück 279“
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 08.07.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Nochten- Flurstück 279“ in der Fassung vom 11.06.2024, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen beschlossen und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung in der Gemeinde Boxberg/O.L. wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB ein Teil des Flurstücks 279 der Gemarkung Nochten Flur 3 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Das Plangebiet mit einer Fläche von 2430 m² ist aktuell dem Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB entsprechend aufgestellt.
Die Planungsabsicht der Gemeinde zielt darauf ab, im Ortsteil Nochten weitere Wohnbebauung zuzulassen. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 11.06.2024 zeichnerisch dargestellt. Die Aufstellung erfolgt in Anlehnung an das vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Nochten- Flurstück 279“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen sowie Begründung in der Zeit vom
29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de)
sowie auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. (www.boxberg-ol.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L. im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an bauamt@boxberg-ol.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Boxberg/O.L. weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Boxberg/O.L., den 09.07.2024
Hendryk Balko
Bürgermeister
Frau Cortina Kokles; 035774/354-15
Frau Vivien Bruck; 035774/354-34