Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ferien- Resort Oberlausitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 10.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan

 „Ferien- Resort Oberlausitz“ in der Gemeinde Boxberg/O.L., Bärwalder See

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferien- Resort Oberlausitz“ in der Gemeinde Boxberg/O.L., Bärwalder See (GR 127/21/21) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen, damit das Planungsziel, die Errichtung eines Ferienhauskomplexes mit Gastronomie, Wellness und Freizeitangeboten verwirklicht werden kann. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 93, 94,95, 138 und 81/1 der Flur 6 in der Gemarkung Boxberg mit einer Fläche von

ca. 8,3 ha. Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Seerundweg am Nordufer des Bärwalder Sees und der Kreisstraße K 8481.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.03.2024 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Einschätzung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (Umweltbericht zum Vorentwurf) einschließlich der im Umweltbericht zugehörigen Anlagen 1 und 2:

Anlage 1:          Bestandsplan Biotope

Anlage 2:          Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

und dem Artenschutzfachbeitrag

in der Zeit vom

08. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024

auf der Internetseite der Gemeinde (www.boxberg-ol.de/de/buerger-verwaltung/beteiligungen.html) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                    von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                               von 13.00 bis 16.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774/35415 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse bauamt@boxberg-ol.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der genannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Boxberg/O.L., 18.03.2024

H. Balko                                                                                 

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Bestandsplan Biotope
  • Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung
  • Artenschutzfachbeitrag

Informationen

Übersicht
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