Öffentliche Bekanntmachung
Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Ferien- Resort Oberlausitz“ in der Gemeinde Boxberg/O.L., Bärwalder See
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferien- Resort Oberlausitz“ in der Gemeinde Boxberg/O.L., Bärwalder See (GR 127/21/21) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen, damit das Planungsziel, die Errichtung eines Ferienhauskomplexes mit Gastronomie, Wellness und Freizeitangeboten verwirklicht werden kann. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 93, 94,95, 138 und 81/1 der Flur 6 in der Gemarkung Boxberg mit einer Fläche von
ca. 8,3 ha. Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Seerundweg am Nordufer des Bärwalder Sees und der Kreisstraße K 8481.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.03.2024 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Einschätzung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (Umweltbericht zum Vorentwurf) einschließlich der im Umweltbericht zugehörigen Anlagen 1 und 2:
Anlage 1: Bestandsplan Biotope
Anlage 2: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
und dem Artenschutzfachbeitrag
in der Zeit vom
08. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024
auf der Internetseite der Gemeinde (www.boxberg-ol.de/de/buerger-verwaltung/beteiligungen.html) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774/35415 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an die Mailadresse bauamt@boxberg-ol.de zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der genannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Boxberg/O.L., 18.03.2024
H. Balko
Bürgermeister
Cortina Kokles E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de