Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Beschluss

2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L.

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.08.2022 bis 25.08.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boxberg/O.L.

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat am 11.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Boxberg/O.L. für die Teilflächen 1 - bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Nochten“-  in der Fassung vom 21.03.2022 gefasst und die Begründung gebilligt.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Boxberg/O.L. wurde vom Landratsamt Görlitz mit Bescheid vom 20.07.2022 unter dem AZ: 3300-01-12-BPL-2147 mit redaktionellen Änderungen genehmigt.
 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boxberg/O.L. wurde ordnungsgemäß ausgefertigt und tritt mit Datum der Bekanntmachung in Kraft und ist damit rechtswirksam.

Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Boxberg/O.L. und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung auf Dauer bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Bauamt, während der Sprechzeiten

Montag - Freitag                      von 09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                   von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 14.00 bis 16.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://boxberg-ol.de

http://buergebeteiligung.sachsen.de

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung einer dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

      wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des   

      Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die

      Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

.

Boxberg/O.L., 05.08.2022

H. Balko

Bürgermeister

Kontaktperson

c. Kokles

Bauamtsleiterin

035774/35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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