Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Beschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Nochten"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.08.2022 bis 25.08.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Nochten“

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz hat den vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.06.2022 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Nochten“ in der Fassung vom 11.11.2021 mit Bescheid vom 02.08.2022, Az.: 3300-01-12-BLP-2102 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit redaktionellen Änderungen genehmigt.

Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung zum Bebauungsplan werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Nochten“  der Gemeinde Boxberg/O.L. wurden ausgefertigt und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a  Abs. 1 BauGB in der Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Bauamt während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten:

Montag                         9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                       9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00

Donnerstag                  9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00

Freitag                          9.00 – 12.00 Uhr

Entsprechend § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch im Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de  und auf der Internetseite der Gemeinde unter www.boxberg-ol.de  öffentlich zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des

§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten

Verfahrens- und Formvorschriften,

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich

gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes oder Mangels geltend gemacht worden sind

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der

    Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit 

    widersprochen hat.

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

    a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

        Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht

        worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist

Boxberg/O.L., den 05.08.2022

H. Balko

Bürgermeister

Kontaktperson

C. Kokles

Bauamtsleiterin

035774/35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textl. Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • zusammenfassende Erklärung

Informationen

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