Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boxberg/O.L.
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat am 14.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Boxberg/O.L. für die Teilflächen 1 bis 12 in der Fassung vom 07.02.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 21.04.2021gefasst und die Begründung inklusive Umweltbericht gebilligt – Beschluss GR 144/22/21.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Boxberg/O.L. wurde vom Landratsamt Görlitz mit Bescheid vom 08.03.2022 unter dem AZ: 3300-01-13-BPL 1268 ohne Auflagen mit redaktionellen Änderungen Nr.1 bis 6 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boxberg/O.L. wurde ordnungsgemäß ausgefertigt und tritt mit Datum der Bekanntmachung in Kraft und ist damit rechtswirksam.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Boxberg/O.L. und die Begründung inklusive Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung auf Dauer bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Bauamt, während der Sprechzeiten
Montag - Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:
http://boxberg-ol.de
http://buergebeteiligung.sachsen.de
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
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Boxberg/O.L., 13.05.2022
Junker
Bürgermeister
Cortina Kokles
Bauamtsleiterin
035774/35415