Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See
Das Landratsamt des Landkreises Görlitz hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.07.2020 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“ in der Fassung vom 27.04.2020 mit Bescheid vom 10.12.2020,Az.: 3300-01-03-BLP-1591 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Flächen des Bebauungsplanes sind von der Genehmigung ausgenommen.
Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende räumlichen Teile des Bebauungsplanes:
Flurstück 90 (teilweise) Straßenverkehrsfläche,
Flurstück 96/1 und 98 (jeweils teilweise) jetzt öffentlicher Parkplatz (1),
Flurstück 96/2 (teilweise) jetzt Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung = privater Parkplatz (2),
Flurstück 99/4 (teilweise) jetzt Sondergebiet SO FE und Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung = privater Parkplatz (3) sowie Sondergebiet WS komplett
Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung zum Bebauungsplan werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L. während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Entsprechend § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch im Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Boxberg/O.L., den 13.01.2021
A. Junker
Bürgermeister
Frau Kokles