Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Beschluss

2. Änderung Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.01.2021 bis 28.01.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz hat die vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.07.2020 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“ in der Fassung vom 27.04.2020 mit Bescheid vom 10.12.2020,Az.: 3300-01-03-BLP-1591 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Flächen des Bebauungsplanes sind von der Genehmigung ausgenommen.

Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende räumlichen Teile des Bebauungsplanes:

Flurstück 90 (teilweise) Straßenverkehrsfläche,

Flurstück 96/1 und 98 (jeweils teilweise) jetzt öffentlicher Parkplatz (1),

Flurstück 96/2 (teilweise) jetzt Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung = privater Parkplatz (2),

Flurstück 99/4 (teilweise) jetzt Sondergebiet SO FE und Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung = privater Parkplatz (3) sowie Sondergebiet WS komplett

Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung zum Bebauungsplan werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L. während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten:

Montag                  9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00

Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00

Freitag                   9.00 – 12.00 Uhr

Entsprechend § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch im Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes oder Mangels geltend gemacht worden sind

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Boxberg/O.L., den 13.01.2021

A. Junker

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Kokles

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Zusammenfassebde Erklärung

Informationen

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