Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Leipzigerstrasse Ecke Panitzscher Weg - Einkaufsmarkt“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.08.2025 bis 17.09.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Öffentliche Beteiligung zum Entwurf

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans

„Leipzigerstrasse Ecke Panitzscher Weg - Einkaufsmarkt“

gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf der Unterlagen vom 30.04.2025 zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Leipzigerstrasse Ecke Panitzscher Weg - Einkaufsmarkt“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 024/2025).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Auf Antrag des Vorhabenträgers, REWE-Group, soll mit der Aufhebung des Plans ein Ersatzneubau für den am Standort vorhandenen Einkaufsmarkt (Penny) vorbereitet werden, welcher eine größere Verkaufsfläche erhalten soll. Dies dient dazu, den Fortbestand des Marktes langfristig zu sichern und damit eine weitere Verbesserung der Nahversorgung für die Gemeinde Borsdorf zu erreichen. Die mit dem Ursprungsplan festgesetzte Verkaufsfläche von max. 700 m² rührte aus raumordnerischen Restriktionen, die aktuell nicht mehr bestehen. Somit wird eine Anhebung der Verkaufsfläche auf einen inzwischen in diesem Einzelhandelssegment üblichen Wert angestrebt. Die Beurteilung der Bebaubarkeit erfolgt dann künftig nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgehoben. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der Aufhebungsunterlagen zum Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Begründung (mit 2 Anlagen) ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

18.08.2025 bis einschließlich 17.09.2025

(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten ausgelegt:

Montag:          geschlossen

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@borsdorf.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, 04.08.2025

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontakt

Gemeinde Borsdorf

Bauverwaltung

Marcus Planert

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

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