Flächennutzungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

2. (Teil-)Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borsdorf (Bereich „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des

Entwurfs zur 2. (Teil-)Änderung des Flächennutzungsplanes  der Gemeinde Borsdorf (Bereich „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“)

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 den Entwurf zur 2. (Teil-)Änderung des Flächennutzungsplanes  der Gemeinde Borsdorf (Bereich „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Fassung vom 18.09.2024 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.1 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im bestehenden FNP ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung 21.09.2017 dargestellt. Zudem liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ zu Grunde. Mit der Entwicklung des Plangebietes zu Wohnzwecken wird dieses Ziel nicht mehr verfolgt. Es besteht kein Bedarf, das Plangebiet entsprechend des bestehenden Flächennutzungsplanes und Bebauungsplans zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungsziele soll es zur Ausweisung von Wohnbauflächen (WE) entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung kommen. Demnach soll der bestehende Flächennutzungsplan geändert werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Leipziger Straße und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Geltungsbereich selbst umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 444/1, 445/1, 446/14, 446/17 und 446/19 der Gemarkung Zweenfurth.

Für den Entwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Geotechnischer Bericht (FCB GmbH, 27.02.2020)
  2. Untersuchungskonzept zur Nachnutzungsbezogenen Gefährdungsbewertung gemäß BBodSchG / BBodSchV (Projekt-Nr.: 281014, Bericht-Nr.: 02, 30.04.2024, CDM Smith SE)
  3. historische Altlastenerkundung (CDM Smith Consult GmbH, 10.11.2020)
  4. Faunistische Kartierung (Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, NATURPUR, 30.10.2020)
  5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) mit integriertem Artenschutz-Maßnahmenkonzept (seecon Ingenieure GmbH, 12.07.2024)
  6. Grünordnungsplan Bestand und Planung mit integrierten Umweltbericht (seecon Ingenieure GmbH, 21.08.2024)
  7. Schallimmissionsprognose (Lücking & Härtel, 23.07.2024)

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Entwurf mit Begründung wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

https://sharesuite.mup-digital.com/share/?uuid=9fc58c1d-528d-4633-a4c9-427ae4bae012&accessCode=8w0D8gNU

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:         geschlossen

Dienstag:      09.00 –  12.00 Uhr und 13.00 –  18.00 Uhr

Mittwoch:       09.30 –  12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 –  12.00 Uhr und 13.00 –  16.00 Uhr

Freitag:          08.00 –  12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@seecon.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Bauverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro seecon Ingenieure GmbH, Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 Leipzig, Tel. +49(341)48405-11, E-Mail beteiligung@seecon.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Borsdorf, den 30.10.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

seecon Ingenieure GmbH

Spinnereistraße 7

Halle 14

04179 Leipzig

Tel. +49(341)48405-11

E-Mail beteiligung@seecon.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

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