Bebauungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.12.2025 bis 13.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf unter www.bobritzsch-hilbersdorf.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Der Text der Bekanntmachung wird außerdem im Amtsblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, Sekretariat, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Montag                                   7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                            9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Freitag                                    7 Uhr bis 12 Uhr,

und in der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                             9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum.

In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 08.11.2024
  • Hinweise zum Schutzgut Boden
  • Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 12.11.2024
  • Hinweise zum Monitoring von Umweltauswirkungen
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu

Kompensationsmaßnahmen / Hinweise zur Biotopkartierung und Klimaschutz

  • Schutzgut Wald

Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene

  • Schutzgut Wasser

Hinweise zur Entwässerungskonzeption

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 15.11.2024

  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Radonschutz

Hinweise zur geologisch-hydrologischen Situation und Versickerung

von Niederschlagswasser

  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 29.10.2024
  • Schutzgut Tiere

Hinweise zur Lage im Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung

  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Immissionsschutz

  • Schutzgut Landwirtschaft

Hinweise zum benachbarten Vorranggebiet

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf bzw. in der Stadtverwaltung Freiberg Obermarkt 24, 09599 Freiberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

(Unterschrift und Siegel)

René Straßberger

Verbandsvorsitzender

Kontakt

Lisa Eckert, Mitarbeiterin Zweckverband

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:
Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost
Am Goldenen Löwen 15
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Telefon: 037325/906008
E-Mail: kontakt@gzv-freiberg-ost.com

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-
Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 SächsDSDG in Verbindung mit § 3
BauGB.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der gesetzlich
bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das
Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.


Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:
- das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
- Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Kommunalaufsicht /GenehmigungsbehördeLandkreis)
- ggf. Gerichte.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des
Bebauungsplans.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15
Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel
16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-
Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18
Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21
Datenschutz-Grundverordnung)
Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.
Seite 2 von 2
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei
der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Aufsichtsbehörde ist der
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 1
01067 Dresden
Gemäß § 3 BauGB Abs.2 Satz 4 sind fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zu
prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben
abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang