Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Ebereschenstraße“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 17.02.2025 bis 21.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Hauptstraße 80

09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 23.01.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. GR 07/01/2025 den vorgelegten Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohngebiet Ebereschenstraße“ bestätigt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst für den Bereich der Gemarkung Hilbersdorf das Flurstück 169/3 und Teilbereiche der Flurstücke 159, 169/4, 452/3, 459/1 sowie 459/2


Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf während der folgenden Dienststunden

          montags                  07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

          dienstags                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

          mittwochs               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

          donnerstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

          freitags                    07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen in elektronischer Form (post@amt-bobritzsch.de) oder bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, gehen wir davon aus, dass Ihre Interessen durch die Planung nicht berührt werden. Außerdem ist der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter der Rubrik Bekanntmachungen auf unserer Homepage www.bobritzsch-hilbersdorf.de abrufbar.

Bei nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontakt

Herr André Felgner

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Planzeichnung
  • 02 Textliche Festsetzungen
  • 03 Hinweise
  • 04 Begründung
  • 05 Umweltinformationen
  • 06 Anlage A1 Begründung Artenschutzfachbeitrag

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang