Bebauungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 18.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 04.04.2023 in öffentlicher Sitzung den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe" in Form der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, dem Umweltbericht sowie der Begründung nebst Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.


Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen liegen vom 16.04.2024 bis 17.05.2024 in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf während der folgenden Dienststunden

          montags                   07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

          dienstags                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

          mittwochs               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

          donnerstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

          freitags                     07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor:

  • Landesdirektion Sachsen - Stellungnahme vom 24.04.2023
  • Landkreis Mittelsachsen - Stellungnahme 03.05.2023
  • Planungsverband Region Chemnitz - Stellungnahme vom 06.04.2023
  • Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Stellungnahme vom 05.04.2023

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen in elektronischer Form (post@amt-bobritzsch.de) oder bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, gehen wir davon aus, dass Ihre Interessen durch die Planung nicht berührt werden. Außerdem ist der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter der Rubrik Bekanntmachungen auf unserer Homepage www.bobritzsch-hilbersdorf.de abrufbar.

Bei nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bobritzsch-Hilbersdorf, 15.04.2024

René Straßberger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr André Felgner

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei den betroffenen Personen nach Art. 14 DSGVO

1. Zweck der Verarbeitung

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans

2. Verantwortlicher:

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

E-Mail: post@amt-bobritzsch.de

Telefon: 037325 238-0

3. Datenschutzbeauftragte/r:

Datenschutzbeauftragte/r der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Klaus-Dieter Neumann, Forstweg 42, 09599 Freiberg

E-Mail: dsb@dsgvo-sachsen.de

Telefon: 03731 711-61

4. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Verarbeitung personenbezogene Daten

Im Rahmen Ihrer Stellungnahme werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Name, Adresse, E-Mailadresse

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Art. 6 Nr. 1 e EU-DSGVO, BauGB

5. Datenempfänger

x              Empfänger innerhalb der Kommune

Bauverwaltung, um Stellungnahmen beantworten zu können

x              Dritte

Planungsbüro, um Stellungnahmen auswerten zu können

6. Dauer der Speicherung

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Weitergabe der Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Weitergabe erfolgt nicht.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grund-verordnung)

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

Beschwerderecht

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Panzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage Umweltbericht
  • Umweltrelevante Stellungnahmen

Informationen

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