Bebauungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Netto-Markt Oberbobritzsch“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2023 bis 02.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Netto-Markt Oberbobritzsch“

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 26. Januar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt Oberbobritzsch“ beschlossen. Dieser Beschluss wird nachfolgend bekanntgemacht:

Beschluss-Nr.: GR 04/01/2023

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt Oberbobritzsch“ in der Gemarkung Oberbobritzsch wie folgt:

  1. Für den Bereich der Gemarkung Oberbobritzsch, Flurstücke 457/17, 1236/3, 1236/4 und einem Teilbereich des Flurstückes 457/18, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB aufgestellt werden.
  2. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen für die Erschließung und Bebauung des geplanten Standortes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Discount-Marktes abgeklärt werden.
  3. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gemäß §2 BauGB durchzuführen.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat vorgenommen werden. Parallel dazu werden gem. §4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum Vorentwurf angefordert.
  5. Zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u.a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.

Bobritzsch-Hilbersdorf, 15.02.2023

René Straßberger 

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf Begründung Lage Otschaft
  • Vorentwurf Planzeichnung
  • Vorentwurf Textfestsetzung
  • Vorentwurf Umweltbericht_Anlage_Bestand+Biotoptypen
  • Vorentwurf Umweltbericht
  • Vorentwurf Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.