Flächennutzungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Erneute Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2022 bis 26.08.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung Entwurf Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 23. Juni 2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. GR 61/06/2022 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit seinen Anlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Dieser Entwurf mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom

25. Juli bis zum 30. August 2022

in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, während der folgenden Dienststunden

                montags                              9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

                dienstags                            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                mittwochs                           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                donnerstags                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                freitags                                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Auskünfte verlangt sowie Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich gegenüber der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift bei vorbezeichneter Stelle erhoben werden. Erhält die Gemeinde innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, gehen wir davon aus, dass Ihre Interessen durch die Planung nicht berührt werden.

Außerdem ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter der Rubrik Bekanntmachungen auf unserer Homepage www.bobritzsch-hilbersdorf.de abrufbar.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Gesamtbewertung: keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die Forderungen, Anregungen und Hinweise der Fachreferate berücksichtigt werden)
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Naturschutz und Landwirtschaft, Fachbereich Naturschutz: Forderung zur Ergänzung des Umweltberichts)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken, da das Sondergebiet Handel entfallen ist, wenn die Hinweise berücksichtigt werden)

Schutzgut Boden/ Geologie

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Recht, Abfall, Bodenschutz: keine Bedenken)
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft, Bereich Landwirtschaft: keine Bedenken)
  • Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 11.06.2021 (keine Einwände)
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.05.2021 (Abteilung Umweltschutz: Hinweise und Anregungen zur Kennzeichnung und Berücksichtigung von Deponien und Altlastenverdachtsflächen)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Hinweise zur Darstellung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe)

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 29.06.2021 (Hinweise zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch, geplante Ersatzwasserfläche und zur Aktualisierung der Hochwasserrisikokarten)
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Siedlungswasserwirtschaft: Hinweise und Anregungen zur Abwasserbeseitigung)
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz: keine Bedenken)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Hinweis zu regionalplanerisch festgelegten regionalen Schwerpunkten der Grundwassersanierung und der Fließgewässersanierung)

Schutzgut Klima und Luft

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Naturschutz: Hinweise und Anregungen zu den Themen Klimawandel und Energiewende)

Schutzgut Arten und Biotope

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Naturschutz, Fachbereich Naturschutz: Nachforderungen u. a. zur Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen, zur Berücksichtigung avifaunistisch bedeutsamer Gebiete und zur Prüfung möglicher Kompensationsmaßnahmen)
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft, Fachbereich Forst: keine Bedenken)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Forderung zur Berücksichtigung des Vorranggebietes Arten- und Biotopschutz, welches vom Ausbau des Freibades Naundorf berührt wird)

Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Bereich Wirtschaftsförderung: keine Bedenken, Hinweise zu Wanderwegen)
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.05.2021 (Hinweise zur Überprüfung aller Bauflächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit regionalplanerischen Festlegungen)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Hinweise zum Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz und zu Radfernwegen)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Mittelsachsen vom 31.05.2021 (Referat Immissionsschutz: keine Bedenken, keine Konflikte erkennbar, die nicht im Rahmen nachfolgender Verfahren lösbar sind)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Hinweise zur Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Aspekte bei Wohnbauflächen)

Schutzgut Kultur und Sachgüter

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.05.2021 (Beachtung des UNESCO-Weltkulturerbes)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 03.05.2021 (keine Einwände)

Bei nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 15.07.2022

René Straßberger

Bürgermeister

Kontaktperson

André Felgner

Leiter Bauverwaltung

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Hauptstraße 80

09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Tel. 037325/238-16

Fax 037325/238-23

www.bobritzsch-hilbersdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Nebenkarte Boden
  • Nebenkarte Wasser
  • Nebenkarte Klima
  • Nebenkarte Arten
  • Nebenkarte Landschaftsbild
  • Nebenkarte Konzept
  • Flächennutzungsplan
  • Umweltbericht
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.