Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohnen an der Teeplantage"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.01.2026 bis 31.01.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 16.05.2018 mit Beschluss-Nr. 414/38/18 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der nördlichen Teeplantage“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit Beschluss BV-087/25 vom 04.06.2025 wurde dieser Aufstellungsbeschluss präzisiert. Wesentliche Inhalte der Änderung sind:

- die konkrete Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs,

- die Präzisierung der Größe des Plangebiets und

- die Änderung der Planbezeichnung in „Wohnen an der Teeplantage“.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 136/3, 136/4, 142/1, 143/2, 143/3, 144/1, 144c, 239/1, 239/4, 395 und 443 der Gemarkung Altenbach mit einer Gesamtfläche von ca. 32.249 m².

Hintergrund der Planung ist der anhaltende Bedarf an Wohnraum sowie die weitgehende Ausschöpfung bestehender Bauflächen im Gemeindegebiet. Entlang der Nordseite der Straße „An der Teeplantage“ soll ein Allgemeines Wohngebiet

gemäß § 4 BauNVO entstehen.

Die Fläche ist vollständig verkehrlich sowie ver- und entsorgungstechnisch erschlossen und durch den etwa 500 m entfernten S-Bahn-Haltepunkt Altenbach hervorragend an den ÖPNV angebunden. Aufgrund dieser günstigen Rahmenbedingungen erscheint das Gebiet besonders geeignet für eine bedarfsgerechte und flächensparende Wohnraumentwicklung im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB.

Da es sich derzeit um Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB handelt, besteht ein gemeindliches Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird vom 02.01.2026 bis einschließlich 02.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten: 

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:

www.gemeinde-bennewitz.de

eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Marc Werner

Amt / Bereich
Fachbereich III - Fachbereich Bau
Gemeindeverwaltung Bennewitz, Zimmer 214 - Leiter FB Bau // 1. OG
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
Telefon: 03425 893227
Telefax: 03425 8932-40

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