Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung der Stadt Belgern-Schildau
„Dorfallee West“ in Taura
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfallee West“ in Taura gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 10.06.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für: - die Errichtung von Wohnbebauung in der Ortschaft Taura, - die Nachverdichtung unter Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, - die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zu schaffen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung bezieht sich auf die Flurstücke 107/1, 107/4, 107/5, 107/6 und 108/1 in der Flur 2 in der Gemarkung Taura.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfallee West“, bestehend aus dem Planentwurf mit Satzungstext, der Begründung und dem Grünordnungsplan jeweils mit Stand vom 10.06.2025 wird in der Zeit
vom 31. 07. bis 02.09.2025
Im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen für die Öffentlichkeit im gleichen Zeitraum im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden oder an die Adresse E-Mail: post@belgernschildau.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 30.07.2025
Gläser Bürgermeister
Ute Simon E-Mail: u.simon@belgernschildau.de