Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Sitzenroda Zum Quellental 18“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 05.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Bestand des ortsansässigen Fuhrunternehmens und dessen Erweiterungen. Das Planverfahren dient der Sicherung von Arbeitsplätzen und leistet einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Baustoffen für Kleinabnehmer. Die Planfläche hat eine Größe von ca. 5.816 m². Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf die Gemarkung Sitzenroda, mit einer Teilfläche des Flurstückes 52/3 der Flur 7 in der Gemarkung Sitzenroda.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan
Quelle: Topografische Karte – Auszug TK 50 (ohne Maßstab)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“, bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan, der NATURA 2000 – Erheblichkeitsabschätzung jeweils mit Stand vom 30.01.2025 und der Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten vom nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser vom Landratsamt Nordsachsen, Umweltamt vom 01.07.2024 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 05.07.2022 wird in der Zeit
vom 27.03. bis 28.04.2025
im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen für die Öffentlichkeit im gleichen Zeitraum im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Information/ Stellungnahme
Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung
ausgelegte Unterlagen
Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): Umweltbericht
Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:
Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.
Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe.
Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung.
Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.
Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben / Einbindung in die freie Landschaft.
Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Emissionen.
Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden.
Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.
Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): Grünordnungsplan
Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft:
Anpassung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregulierung
Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): NATURA2000-Erheblichkeitsabschätzung
Erheblichkeitsabschätzung
SPA-Gebiet DE4543-451 „Dahlener Heide“
Prüfung von biotischen und abiotischen Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen
Landratsamt Nordsachsen, Schreiben vom 01.09.2022
SG Abfall/Boden
Anpassung des Grünordnungsplan aufgrund der Bodenfunktionen
SG Immissionsschutz
Es kann festgestellt werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 sicher unterschritten werden.
Keine Bedenken.
SG Naturschutz
Erstellen einer NATURA2000 – Erheblichkeitsabschätzung
Beantragung einer Ausgliederung aus dem LSG „Dahlener Heide“ in einem separaten naturschutzrechtlichen Verfahren
SG Wasser
Keine Einwände.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden oder an die Adresse E-Mail: post@belgernschildau.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 26.03.2025
Gläser Bürgermeister
Ute Simon E-Mail: u.simon@belgernschildau.de