Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Belgern-Schildau Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sitzenroda Zum Quellental 18"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.03.2025 bis 28.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs

Sitzenroda Zum Quellental 18“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 05.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Bestand des ortsansässigen Fuhrunternehmens und dessen Erweiterungen. Das Planverfahren dient der Sicherung von Arbeitsplätzen und leistet einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Baustoffen für Kleinabnehmer. Die Planfläche hat eine Größe von ca. 5.816 m². Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf die Gemarkung Sitzenroda, mit einer Teilfläche des Flurstückes 52/3 der Flur 7 in der Gemarkung Sitzenroda.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Übersichtsplan

Quelle: Topografische Karte – Auszug TK 50  (ohne Maßstab)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sitzenroda Zum Quellental 18“, bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan, der NATURA 2000 – Erheblichkeitsabschätzung jeweils mit Stand vom 30.01.2025 und der Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten vom nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser vom Landratsamt Nordsachsen, Umweltamt vom 01.07.2024 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 05.07.2022  wird in der Zeit

vom 27.03. bis 28.04.2025

im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen für die Öffentlichkeit im gleichen Zeitraum im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:              geschlossen
Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:       09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag:                09:00-12:00 Uhr

und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:              geschlossen
Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:       09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag:                09:00-12:00 Uhr

öffentlich aus.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Information/ Stellungnahme

Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung

ausgelegte Unterlagen

Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): Umweltbericht

Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe.

Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung.

Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.

Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben / Einbindung in die freie Landschaft.

Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Emissionen.

Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden.

Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.

Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): Grünordnungsplan

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft:

Anpassung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregulierung

Lücking & Härtel GmbH (30.01.2025): NATURA2000-Erheblichkeitsabschätzung

Erheblichkeitsabschätzung

SPA-Gebiet DE4543-451 „Dahlener Heide“

Prüfung von biotischen und abiotischen Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.

abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen

Landratsamt Nordsachsen, Schreiben vom 01.09.2022

SG Abfall/Boden

Anpassung des Grünordnungsplan aufgrund der Bodenfunktionen

SG Immissionsschutz

Es kann festgestellt werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 sicher unterschritten werden.

Keine Bedenken.

SG Naturschutz

Erstellen einer NATURA2000 – Erheblichkeitsabschätzung

Beantragung einer Ausgliederung aus dem LSG „Dahlener Heide“ in einem separaten naturschutzrechtlichen Verfahren

SG Wasser

Keine Einwände.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden oder an die Adresse E-Mail: post@belgernschildau.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Belgern-Schildau, 26.03.2025

Gläser
Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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