Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Belgern-Schildau Erneute Beteiligung

VE01 Solarpark Schildau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2024 bis 12.09.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs

„Solarpark Schildau“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.06.2024 mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.

Der Entwurf in der Fassung vom 13.06.2024 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 17.10.2023 in der Zeit vom 07.02. bis zum 08.03.2024 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 03.07.2024 den Abwägungsbeschluss gefasst (BV2024/091).

Als wesentliche Änderung wurde das Sondergebiet auf der Westseite entlang des Heidelbachs verkleinert. Aufgrund der Lage der Abwasserdruckleitung, welche erst nach dem vorangegangenen Entwurf durch den Abwasserzweckverband ermittelt wurde, musste ein Abstand zwischen Abwasserdruckleitung und Zaun von 10 m eingehalten werden. Das bedeutete eine Verschiebung (Verkleinerung) des Sondergebietes in Richtung Osten um ca.  5 bis 7 m.

Des Weiteren entfällt das Flurstück 108/1. Der Vorhabenträger kann darauf nicht rechtlich zugreifen.

Die Änderungen wurden in der Planzeichnung und Begründung farblich markiert.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 13.06.2024, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf vom 17.10.2023  wird in der Zeit

vom 07.08. bis 12.09.2024

im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:              geschlossen
Dienstag:            09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch:            09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:        09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag:               09:00-12:00 Uhr

Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:              geschlossen
Dienstag:            09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch:            09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:        09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag:               09:00-12:00 Uhr

erneut öffentlich ausgelegt.

Es sind umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen. Siehe Bekanntmachungsdokument.

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html

eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich an post@belgernschildau.de oder mündlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Stadt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.

Belgern-Schildau, 31.07.2024

Gläser
Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Bauamt - Ute Simon
Markt 3
04874 Belgern-Schildau OT Belgern

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