Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Belgern-Schildau Öffentliche Auslegung

Solarpark Schildau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2024 bis 08.03.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs

„Solarpark Schildau“

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schildau“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 23 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.

Die Planfläche befindet sich nördlich der Stadt Schildau und unmittelbar südlich der Gemarkung Blankenau. Betroffen sind die Flurstücke 105/1, 107, 108/1, 109/1, 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 130/4, 130/5, 131/1, 131/3, 132/2, 133/1, 133/2, 133/3, 134 der Flur 6 in der Gemarkung Schildau.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Übersichtsplan

Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schildau", bestehend aus der Begründung, der Planzeichnung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschießungsplan, dem Grünordnungsplan mit Stand vom 17.10.2023, dem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2022, der Analyse der Reflexionen vom 22.08.2022, der Baugrunduntersuchung vom 08.09.2022 und dem Zielabweichungsverfahren vom 19.09.2023 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 17.08.2022  wird in der Zeit

vom 07.02. bis 08.03.2024

im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:

Montag:              geschlossen
Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:       09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag:                09:00-12:00 Uhr

Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten

Montag:              geschlossen
Dienstag:             09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch:           09:00-12:00 Uhr
Donnerstag:       09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag:                09:00-12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Information/ Stellungnahme

Umweltbezogene Themen/ Kernpunkte der Bearbeitung

ausgelegte Unterlagen

NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. (12/2022):

Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Photovoltaikanlage Schildau

Umweltbelang Tiere: Erfassungen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Lebensraum- und Strukturprüfung Amphibien und Reptilien.

Ermittlung prüfrelevanter Arten und Betroffenheitsabschätzung.

Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Anlage zum Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 ROG

Umweltbelang Boden:  Standort ist Vorranggebiet Landwirtschaft – Ermittlung und Abwägung zur Abweichung der Zielstellungen der Regionalplanung Leipzig-Westsachsen.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Grünordnungsplan

Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Lücking & Härtel GmbH (17.10.2023): Umweltbericht

Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes:

Umweltbelang Tiere und Pflanzen (Biodiversität): Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie betriebsbedingte Auswirkungen in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung.

Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Anlagensicherheit hinsichtlich der Verwendung wassergefährdender Stoffe.

Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung. Betriebsbedingte Abwasserbewirtschaftung.

Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse.

Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/ Einbindung in die freie Landschaft.

Umweltbelang Mensch: Betriebsbedingte Beeinträchtigung durch Blendwirkung infolge Sonneneinstrahlung.

Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden.

Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange.

abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen

Sächsisches Oberbergamt vom 12.09.2022

Fläche ohne Beeinträchtigungen durch Altbergbau.

Landesdirektion Sachsen vom 13.09.2022

Böden besonderer Funktionalität stehen an.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 22.09.2022

Vorranggebiet Landwirtschaft – Freiraumsichernde Funktion der Landwirtschaft und Offenhaltung klimatisch wertvoller Bereiche.

Landesamt für Archäologie vom 23.09.2022

Keine Einwände.

Landesamt für Denkmalpflege vom 26.09.2022

Keine Einwände.

BUND-Landesverband Sachsen e.V. vom 26.09.2022

Hinweise zu Untersuchungen von Arten, Bauausführung und Pflege der Flächen.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.10.2022

Keine Bedenken.

NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 05.10.2022

Keine Einwände.

Landratsamt Nordsachsen vom 05.10.2022

SG Naturschutz

Keine Beeinträchtigungen FFH-Gebiet „Teiche um Neumühle“.

Forderung Untersuchung Auswirkung auf LSG „Dahlener Heide“.

Forderung Untersuchung artenschutzrechtliche Betroffenheiten.

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung plausibel. Hinweise zur Entwicklung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen.

SG Abfall/Bodenschutz

Forderung Ergänzung Unterlagen (GOP) bzgl. Betroffenheit Boden.

SG Immissionsschutz

Forderung Blendgutachten.

SG Wasserrecht

Kompensation A3 widerspricht den Zielen der WRRL. Änderung erforderlich.

SG Planungsrecht/Koordinierung

Forderung Erstellung Umweltbericht.

SG Denkmalschutz

Einvernehmen.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 07.10.2022

Keine Einwände.

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html

sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Belgern-Schildau, 31.01.2024

Gläser
Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Frau Simon
Markt 3
04874 Belgern-Schildau OT Belgern
Tel. 034224/44070
Mail: u.simon@belgernschildau.de

:

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang