Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan I.21 „Wohngebiet Amselgrund“ in Bannewitz - 2. Entwurf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.07.2026 bis 24.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes I.21 „Wohngebiet Amselgrund“ in Bannewitz in der Fassung vom 3. März 2026

Nach Auswertung der während der Beteiligung zum Entwurf der vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den von Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Juni 2026 den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan III.10 „Wohngebiet Pappelblick“ in Bannewitz in der Fassung vom 3. März 2026, bestehend aus Planfassung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und erneut zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 158 p der Gemarkung Welschhufe.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6.150 m².

Die Offenlage findet in der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 24. August 2026, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zudem in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag      09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch (Erweiterung schutzbedürftiger Wohnnutzung), Tiere und Pflanzen (Schutzgebiete und geschützte Biotope, Eignung des Gebietes als Habitat für verschiedene Tierarten sowie Beschreibung vorkommender Tierarten, Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen der vorkommenden Arten), Boden (Funktionsverlust durch Neuinanspruchnahme), Fläche (voraussichtlicher Versiegelungsgrad), Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Beurteilung der Entwicklung des Wasserhaushaltes), Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sowie der Gegenüberstellung des Ist-Zustandes mit dem Zustand nach Umsetzung der Planung, der Bilanzierung des Ausgleichbedarfs sowie der Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Ausgleich, zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen
  • Baugrunduntersuchungen (Geotechnische Berichte)
  • Konzept zum Regenwassermanagement
  • Erfassungsprotokoll Gehölzkontrolle.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum 2. Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 17. Juli 2026

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Telefon: 035206-20449

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