Flächennutzungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Fortschreibung Flächennutzungsplan der Gemeinde Bannewitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 05.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auslegung Entwurf

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Februar 2026

Nach Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung der von der Fortschreibung des Flächennutzungsplans berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 24. März 2026 den Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Januar 2026, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit dem FNP werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Der FNP hat die Aufgabe, für das gesamte Gemeindegebiet die vorhandene und beabsichtige städtebauliche Entwicklung entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse grundsätzlich darzustellen.
  • Die Ziele der Gemeindeentwicklung, mit der Stärkung der Kernfunktionen der Gemeinde, einer nachhaltigen Wohnflächenentwicklung, bedarfsorientierten Gewerbeflächenausweisung sowie einer flexiblen, strategischen Steuerung der Flächennutzung werden räumlich definiert.
  • Die Gemeinde benötigt einen wirksamen FNP, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erforderliche Bebauungspläne herbeizuführen.
  • Der FNP stellt die allgemeine Zielstellung der Gemeinde bezüglich ihrer Bodennutzung im Gemeindegebiet dar und berücksichtigt die Umweltbelange.

Der Geltungsbereich entspricht dem gesamten Gebiet der Gemeinde Bannewitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung der Planzeichnung (Hauptplan).

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Gemäß § 2a BauGB sind im Umweltbericht - als gesonderter Teil der Begründung – die Umwelt-auswirkungen beschrieben und bewertet.

Mit dem Entwurf liegen folgende umweltbezogenen Informationen aus:

  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

Im Umweltbericht werden die sich aus den geltenden Gesetzen und überregionalen Plänen ergebenden Ziele für den Umweltschutz dargestellt, soweit sie für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des FNP von Belang sind. Es schließt sich eine Beschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter an.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 5. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung im Internet einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zudem in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                      09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahmen per E-Mail an: fnp-bannewitz@steg.de

Die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bannewitz, den 24. April 2026

Heiko Wersig
Bürgermeister

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Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

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