Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes III.10 „Wohngebiet Pappelblick“ in Bannewitz in der Fassung vom 20. Mai 2025
Nach Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung der vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2025 den Entwurf zum Bebauungsplan III.10 „Wohngebiet Pappelblick“ in Bannewitz in der Fassung vom 20. Mai 2025, bestehend aus Planfassung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich entspricht den Flurstücken 78/16, 78/17, 78/18, 78/19, 78/20, 78/21, 78/22, 78/29, 78/30, 78/31, 78/33, 78/37, 78/38, 78/39, 78/40, 78/41, 78/43 und 78/44 sowie Teilflächen der Flurstücke 78/28, 82/1 und 104 der Gemarkung Golberode.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 14.310 m².
Die Offenlage findet in der Zeit vom 28.07. bis einschließlich 08.09.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.
Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zudem in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:
Montag und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bannewitz, den 18.07.2025
Heiko Wersig Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bannewitz Herr Michalsky Zimmer 308 Schulstraße 6, 01728 Bannewitz Tel.: 035206-20449