Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan I.22 „Caravan-Stellplatz“ Gemarkung Boderitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 und § 4 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes I.22 „Caravan-Stellplatz“ Gemarkung Boderitz in Bannewitz in der Fassung vom Mai 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplans I.22 „Caravan-Stellplatz“ in der Gemarkung Boderitz in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planfassung und der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 10.000 m². Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung (M 1: 500) des Bebauungsplans.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird entgegen der Ankündigung im Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2024 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplans Nr. I.22 „Caravan-Stellplatz“ in der Gemarkung Boderitz in der Fassung vom Mai 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer von mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 23. Juni bis einschließlich 1. August 2025

im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter.

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan I.22 „Caravan-Stellplatz“ in der Gemarkung Boderitz in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:

Montag und Freitag     09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                      09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an R.Michalsky@bannewitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bannewitz vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bannewitz, den 20.06.2025

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Herr Michalsky
Tel.: 035206-20449

Gegenstände

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  • 02 Begründung
  • 01 Planzeichnung

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